Angaben zu Ihrer Situation
Angaben für zwei Personen getrennt erfassen?
Ja
Nein
Einnahmen
Monatliches Nettogehalt *
Bitte geben Sie hier Ihr regelmäßiges Einkommen nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben ein. Diese Information entnehmen Sie Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung. Sollte Ihr Nettogehalt schwanken, so bilden Sie bitte bei monatlichen Angaben einen Durchschnittswert aus den letzten 6 Monaten.
Anzahl der Gehälter pro Jahr *
Weitere Einnahmen (optional)
Nettoeinkünfte aus Tantiemen und Bonuszahlungen
Bitte tragen Sie hier die durchschnittlichen Einkünfte aus Tantiemen bzw. Bonuszahlungen ein. Wenn Sie monatliche Angaben machen, geben Sie bitte den Durchschnitt der letzen 6 Monate an. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kreditinstitute Tantiemen bzw. Bonuszahlungen nur dann anrechnen, wenn sie nachweislich über mehrere Jahre hinweg ausgezahlt wurden.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Nettoeinkünfte aus regelmäßigen Überstunden
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Bitte tragen Sie hier Ihr Durchschnittseinkommen aus selbstständiger Arbeit nach Steuern ein. Wenn Sie monatliche Beträge angeben, berechnen Sie bitte den Durchschnitt der letzten 6 Monate.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Nettoeinkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Nettoeinkünfte aus Renten und Pensionen
Bitte tragen Sie hier, falls vorhanden, die durchschnittlichen Einkünfte aus Renten ein.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bitte geben Sie hier Ihre Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Investmentfonds, Aktien etc.) an.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Erträge aus Beteiligungen
Bitte tragen Sie hier Ihre Einkünfte aus Geschäftsbeteiligungen ein.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Einkünfte aus Unterhaltszahlungen
Bitte tragen Sie hier die gesamten Einkünfte aus Unterhaltszahlungen ein. Unterhaltseinkünfte sind z.B. Zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners für ein gemeinsames Kind.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Kindergeld gesamt
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Mieteinnahmen aus weiteren bestehenden Immobilien
Bitte tragen Sie hier Ihre monatlichen Mieteinnahmen aus weiterem Immobilienvermögen ein. Diese werden - aufgrund der Bewirtschaftungskosten von Immobilien - von den Banken zu 80% angerechnet.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Eigenheimzulage durch weitere bestehende Immobilien
Hier geben Sie bitte an, ob Sie Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Als Bauherr oder Erwerber von selbst genutztem Wohneigentum, dessen Jahreseinkommen im Antragsjahr und im Vorjahr zusammen 70.000 Euro (bei Verheirateten 140.000 Euro, zuzüglich 30.000 Euro pro Kind) nicht überschreitet, haben Sie Anspruch auf Eigenheimzulage vom Staat. Derzeit beträgt die Eigenheimzulage 1% der Anschaffungs- und Herstellkosten der Immobilie, maximal aber 1250 Euro pro Jahr zuzüglich 800 Euro pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Bitte beachten Sie: Die Eigenheimzulage wird pro Person nur einmal im Leben gewährt. Ehepaare oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen können demnach zweimal auf die Förderung zurückgreifen, jedoch nicht beim gleichen Objekt. Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde von der Bundesregierung zum 01.01.2006 beschlossen.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Mieteinnahmen aus dem zu finanzierenden Objekt
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Sonstige Einkünfte
Bitte geben Sie hier alle regelmäßigen Einnahmen an, die Sie eventuell zusätzlich beziehen und die Sie oben noch nicht angegeben haben.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Ausgaben
Aktuelle Wohnungskosten (ohne Nebenkosten)? *
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Werden diese nach der Finanzierung entfallen? *
Ja
Nein
Nebenkosten (inkl. Wasser, Strom, Gas) *
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Weitere Ausgaben (optional)
Lebensmittel
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Kfz-Aufwand
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Fernsehen, Rundfunk, Telefon, Handy, Internet
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Kleidung
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Freizeit, Hobby
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Urlaub
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Möbel und Hausgeräte
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Abonnements
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Private Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Bitte tragen Sie hier Ihre Aufwendungen für Lebensversicherung und Rentenversicherung ein.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Private Krankenversicherung
Bitte tragen Sie hier nur den eigenen Anteil (d.h. ohne Arbeitgeberanteil) an der privaten Krankenversicherung ein.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Sonstige Versicherungsbeiträge
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Sparverträge, Bausparverträge
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Unterhaltszahlungen
Bitte tragen Sie hier Ihre gesamten Ausgaben für gesetzliche Unterhaltszahlungen ein. Unter Unterhaltszahlungen fallen z.B. regelmäßige Zahlungen für ein nicht bei Ihnen lebendes Kind.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Raten für bestehende Kredite und Leasingraten
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Verpflichtungen an anderen Immobiliendarlehen
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Bewirtschaftungskosten für weitere bestehende Immobilien
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Bewirtschaftungskosten für das zu finanzierende Objekt
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Andere regelmäßige Ausgaben
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
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