Lexikon

Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Geben Sie einfach den gesuchten Begriff in das Suchfeld ein und klicken dann auf den gewünschten Eintrag in der Ergebnisliste. Oder suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.

Suchbegriff eingeben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z

Förderung des Wohneigentums

Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.
Fenster schließen