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Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Geben Sie einfach den gesuchten Begriff in das Suchfeld ein und klicken dann auf den gewünschten Eintrag in der Ergebnisliste. Oder suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.

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Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.
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