Eckdaten des Darlehens |
Ist der Ablösetermin ein regulärer Zahlungstermin? *
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Zu welchem Termin möchten Sie das Darlehen ablösen? *
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Wann wäre die nächste Rate nach dem Ablösungstermin fällig? *
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Wie hoch ist die Restschuld zu diesem Termin? (nach Zahlung der fälligen Rate) *
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Geben Sie hier bitte die Restschuld des Darlehens Ihres Kunden ein, die nach Zahlung der noch fälligen Rate besteht. Die Höhe dieser Restschuld können Sie dem Tilgungsplan des laufenden Darlehensvertrages Ihres Kunden entnehmen.
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Datum der vollständigen Darlehensauszahlung bzw. der letzten Verlängerung der Sollzinsbindung *
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Geben Sie hier das Datum an, zu welchem das Darlehen vollständig an Ihren Kunden ausgezahlt worden ist (entweder in einer Summe oder der letzte Teilbetrag). Sofern die Finanzierung bereits verlängert und eine neue Sollzinsbindung vereinbart wurde, geben Sie einfach das Datum des Vertragsbeginns der verlängerten Finanzierung an. Diese Angabe dient zur Berechnung, ob bereits 10 Jahre seit diesem Datum vergangen sind und Ihrem Kunden das gesetzliche Sonderkündigungsrecht zusteht, bei dem mit einer Frist von 6 Monaten auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung das Darlehen gekündigt werden kann.
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Wann endet Ihre Sollzinsbindung? (z.B. 31.10.2015) *
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Die Sollzinsbindung ist die Zeit, für die ein fester Zinssatz für das Darlehen Ihres Kunden vereinbart wird.
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Ursprünglicher gebundener Sollzinssatz *
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Bitte geben Sie hier den Sollzins für das Darlehen ein.
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pro Jahr
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Höhe der Rate *
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Weitere Angaben (optional)
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Jährliche Sondertilgungsoption
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Geben Sie hier den maximalen Betrag an, den Ihr Kunde laut Darlehensvertrag pro Jahr an Sondertilgung leisten darf. Durch eine Sondertilgung reduziert sich die Restschuld des Darlehens und damit auch die kalkulierte Vorfälligkeitsentschädigung.
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Sondertilgung in diesem Kalenderjahr
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Geben Sie hier den Betrag an, den Ihr Kunde in diesem Jahr als Sondertilgung für das Darlehen bereits eingebracht hat.
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Häufigkeit der Ratenzahlung
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Wie hoch ist die Risikoersparnis Ihrer Bank?
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Mit der vorzeitigen Ablösung des Darlehens erlischt auch das für den Kreditgeber damit verbundene Kredit(ausfall)risiko. An den sich ergebenden Kostenvorteilen - der so genannten Risikoersparnis - sollte Ihr Kunde von seiner Bank beteiligt werden. Falls seine Bank Ihnen diesen Wert genannt hat, geben Sie diesen hier in % p.a. ein. Wenn Sie die Risikoersparnis für den Fall Ihres Kunden nicht kennen, wählen Sie bitte "nein" bei der Frage nach detaillierteren Berechnungsangaben zu Risikoersparnis, Margenerstattung und Wiederanlagezins. Der Rechner geht dann von einem Standardwert von 0,1% p.a. aus.
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Wie hoch ist die Margenerstattung Ihrer Bank?
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Der Zinssatz des bestehenden Darlehens Ihres Kunden beinhaltet eine jährliche Gewinnmarge für den Kreditgeber. Im Falle einer frühzeitigen Darlehensablösung sollte Ihrem Kunden diese zumindest teilweise zurückerstattet werden. Über die Höhe der Erstattung gibt es jedoch keine verbindlichen Vorschriften. Allerdings haben Sie einen gewissen Verhandlungsspielraum, wobei die Bandbreite je nach Fall und Finanzierer teils erheblich schwankt. Sollte Ihrem Kunden die Bank keinen Wert für die Margenrückerstattung genannt haben, wählen Sie bitte "nein" bei der Frage nach detaillierteren Berechnungsangaben zu Risikoersparnis, Margenerstattung und Wiederanlagezins. Der Rechner geht dann von einem Durchschnittswert von 0,15% aus.
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Mit welchem Wiederanlagezins rechnet Ihre Bank?
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Bei Festschreibung des laufenden Darlehens Ihres Kunden hat der Kreditgeber das Darlehen "refinanziert" - sich das Geld sozusagen für die Laufzeit der Finanzierung auf dem Kapitalmarkt eingekauft. In dem Moment, in dem Ihr Kunde sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, legt die Bank dieses Geld für den Rest der Laufzeit wieder an. Für die Wiederanlage dieser Mittel haben die Banken durch das jüngste BGH-Urteil eine eindeutige Vorgabe - zum Nutzen der Kunden: Der so genannte Wiederanlagezins, zu dem das zurückgezahlte Darlehen wieder angelegt wird, muss sich am Satz für Pfandbriefe orientieren - und darf nicht auf den (niedrigeren) Konditionen für Bundesanleihen, Pex- oder DGZF-Renditen basieren. Die jeweils gültigen Zinssätze für den Zeitraum 1955 bis heute finden Sie in der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank. Hier wählen Sie in der Zeitreihen-Datenbank unter Kapitalmarkt die Rubrik Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten und weiter unter Umlaufrenditen nach Restlaufzeit bitte die Zeitreihe entsprechend der Restlaufzeit des Darlehens Ihres Kunden vom geplanten Ablösungszeitpunkt bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Sollzinsbindung aus.
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Erstattete Verwaltungskosten pro Jahr
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Durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens erspart sich der Kreditgeber Ihres Kunden Aufwand für die Verwaltung des Kredites. Diese so genannten Verwaltungskosten sollten Ihrem Kunden dementsprechend erstattet werden. Sie liegen in der Regel bei rund 100 Euro pro Jahr. Geben Sie hier bitte die Summe ein, die Ihr Kunde von seiner Bank erstattet bekommen. Falls Sie diese nicht genannt bekommen haben, ist im INTERHYP-Rechner ein Standardwert von 100 Euro eingestellt.
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Einmalige Bearbeitungsgebühr Ihrer Bank
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Für die Abwicklung der vorzeitigen Ablösung des Darlehens Ihres Kunden erhebt Ihr Kreditgeber eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Diese liegt im Branchendurchschnitt bei 75 bis 150 Euro. Geben Sie hier bitte die einmalige Bearbeitungsgebühr ein, die die Bank für die vorzeitige Tilgung von Ihrem Kunden verlangt. Sollte Ihr Kunde keinen konkreten Wert von seiner Bank genannt bekommen haben, geben Sie bitte 100 Euro ein.
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Berechnen
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